Fragen zur
Inanspruchnahme von Hilfen

FRAGEN ZUR INANSPRUCH-
NAHME VON HILFEN

Wann hilft mir die Nachbarschaftshilfe?

Die ehrenamtlich aktiven Mitglieder unterstützen Menschen, die durch die nachbarschaftlichen Hilfen weiter selbstständig in ihrem vertrauten Umfeld leben können. Der Verein leistet Fahrdienste (z.B. zum Arzt oder zum Einkaufen), wenn das hilfebedürftige Mitglied allein dazu nicht mehr in der Lage ist. Bei Besuchsdiensten werden Mitglieder zuhause oder im Pflegeheim besucht, die sonst sehr allein wären. Die gemeinsamen Aktivitäten (z.B. Spazierengehen, Spiele spielen, vorlesen, erzählen) richten sich nach den Interessen der Hilfebedürftigen. Die Büroleiterin besucht alle neuen, hilfebedürftigen Mitglieder zuhause und bespricht den Hilfebedarf individuell. Professionelle Hilfen wie Pflegeleistungen, Hilfen bei Haushalts- oder Gartenarbeiten oder handwerkliche Arbeiten leistet der Verein nicht.

Welche Hilfen sind möglich?

Es werden Fahrdienste und Begleitung angeboten, Besuchsdienste und kleine Technik- und Reparaturhilfen (z.B. Glühlampe wechseln, Fernseher einstellen). Darüber hinaus bietet der Verein Hilfe bei Anträgen an Behörden und schriftlichen Arbeiten sowie kleine Hilfen beim Umgang mit dem Computer an.

Kann die Nachbarschaftshilfe auch regelmäßige und längerfristige Hilfen für mich organisieren? Der Verein organisiert regelmäßige Fahrdienste, z.B. zum Einkaufen. Bei den Besuchsdiensten wird i.d.R. auch ein regelmäßiger Termin, z.B. einmal wöchentlich, vereinbart. Die Hilfen werden so lange angeboten, wie das Mitglied Hilfebedarf hat.

Entstehen mir Kosten?

Die Mitgliedschaft im Verein (18 € im Jahr) ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen. Hilfebedürftige Mitglieder entrichten pro Unterstützungstermin eine Verwaltungsgebühr von 3 € für die erste Stunde, anschließend 1,50 € für jede weitere halbe Stunde. Außerdem erstatten sie den ehrenamtlich Aktiven, die Fahrdienste leisten, 0,35 € pro gefahrenem Kilometer.

Kann ich mit Ihrer Verschwiegenheit und der der ehrenamtlich Aktiven rechnen?

Alle aktiven Mitglieder unterzeichnen vor Aufnahme der Aktivitäten eine Verschwiegenheitserklärung, die in der Mitgliedsakte hinterlegt ist.